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Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – ALVEA Sportzentrum / Fitnessfabrik Weil am Rhein GmbH
1. Vertragsgegenstand
Das ALVEA Sportzentrum, betrieben von der Fitnessfabrik Weil am Rhein GmbH, bietet Dienstleistungen im Bereich Fitness, Gesundheit und Wellness an. Mitglieder erhalten Zugang zu den Trainingsflächen, Kursen und weiteren Angeboten gemäß des gewählten Mitgliedschaftstarifs.
2. Vertragsabschluss und Mitgliedschaft
2.1 Der Vertrag zwischen dem Mitglied und dem ALVEA Sportzentrum kommt durch die Unterzeichnung des Mitgliedschaftsformulars zustande. Die Unterzeichnung kann erfolgen:
Papier (ausgedrucktes Formular),
Tablet (z. B. iPad vor Ort), oder
Digitale Unterschrift zuhause am PC bei Online-Abschluss.
2.2 Mit der Unterzeichnung erklärt das Mitglied, die AGB sowie die Hausordnung zur Kenntnis genommen zu haben und diese anzuerkennen.
3. Leistungen des Sportzentrums
3.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Mitgliedschaftsmodell und den Zusatzoptionen.
3.2 Das Sportzentrum behält sich das Recht vor, Kurszeiten und -inhalte anzupassen sowie Geräte oder Dienstleistungen zu ändern, soweit dies aus technischen, betrieblichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.
4. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsweise
4.1 Die Beiträge werden wie folgt dargestellt und abgerechnet:
Bei SEPA-Lastschrift (nur Deutschland): wöchentliche Beiträge
Bei Vorauszahlung: Gesamtbetrag für die gewählte Laufzeit per Karte oder Überweisung (kein Bargeld)
4.2 Bei Vertragsabschluss ist in beiden Zahlungsmodellen eine einmalige Startgebühr in Höhe von 99 Euro fällig.
4.3 Zwei Zahlungsmodelle stehen zur Auswahl:
a) SEPA-Lastschrift (nur Deutschland):
Beiträge werden wöchentlich per SEPA-Lastschrift abgebucht
Verfügbare Vertragslaufzeiten: 1, 6, 12 oder 24 Monate
Kündigungsfrist: 1 Monat zum Laufzeitende
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, geht die Mitgliedschaft automatisch in die jeweils gültige 1-Monats-Variante über – zu den dann gültigen Preisen und monatlicher Kündigungsfrist zum Monatsende
b) Vorauszahlung:
Verfügbare Vertragslaufzeiten: 3, 6, 12 oder 24 Monate
Zahlung erfolgt vollständig im Voraus per Karte oder Überweisung
Die Mitgliedschaft wird 1 Monat vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit automatisch um einen Monat verlängert.
Der Preis der automatischen monatlichen Verlängerung entspricht immer dem Preis der monatlich kündbaren Variante des gewählten Mitgliedschaftsmodells.
Zwei Wochen vor Beginn der Verlängerung wird eine Rechnung erstellt, die vor dem Start des neuen Zeitraums bezahlt werden muss.
4.4 Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug wird das Mitglied nach der ersten nicht bezahlten Rechnung schriftlich erinnert.
Ab dem ersten unbezahlten Rechnungsbetrag ist das ALVEA Sportzentrum berechtigt, den Zutritt zum Sportzentrum bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern.
Nach dem dritten Zahlungsverzug, sofern keine Einigung getroffen wird, ist das Sportzentrum berechtigt:
Den gesamten Restbetrag der laufenden Mitgliedschaft auf einmal abzurechnen.
Die Mitgliedschaft zum Ende der Laufzeit zu beenden.
Nach erfolgloser Mahnung dürfen die Daten des Mitglieds zur Eintreibung der Forderung an ein Inkassobüro weitergegeben werden.
Diese Regelung gilt unabhängig vom Zahlungsmodell (SEPA oder Vorauszahlung).
5. Vertragsdauer und Kündigung
5.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Tarif und Zahlungsmodell (siehe §4).
5.2 Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit oder zum Monatsende bei automatischer Verlängerung.
5.3 Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag gemäß den Regelungen in §4.3.
6. Stilllegung der Mitgliedschaft
6.1 Eine Stilllegung der Mitgliedschaft ist aus gesundheitlichen Gründen oder bei nachweislichem Umzug möglich.
6.2 Die Stilllegung muss schriftlich beantragt und mit entsprechenden Nachweisen belegt werden. Ein Umzug berechtigt zur Stilllegung nur, wenn der neue Wohnort mindestens 50 Kilometer vom Standort des Sportzentrums entfernt ist.
7. Nutzung der Einrichtung und Verhaltensregeln
7.1 Das Mitglied verpflichtet sich, die Geräte sachgemäß zu nutzen und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
7.2 Eine Weitergabe der Mitgliedskarte oder des Zugangsbandes an Dritte ist untersagt.
7.3 Bei Verlust des Zugangsbandes wird eine Gebühr von 10 Euro für die Ausstellung eines Ersatzbandes erhoben.
7.4 Die Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB und muss vom Mitglied jederzeit eingehalten werden.
8. Sonderregelungen für Hansefit- und Fitpass-Mitglieder
8.1 Hansefit- und Fitpass-Mitglieder müssen bei Vertragsbeginn ihre Anmeldedaten sowie vollständigen Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer und E-Mail) beim ALVEA Sportzentrum hinterlegen. Dies dient der Möglichkeit des manuellen Check-ins, falls der QR-Code-Check-in nicht funktioniert, sowie für administrative Zwecke im Rahmen ihrer Mitgliedschaft.
8.2 Hansefit- und Fitpass-Mitglieder sind verpflichtet, ein Zugangsband des ALVEA Sportzentrums zu erwerben (einmalige Gebühr: 10 Euro).
8.3 Erfolgt kein ordnungsgemäßer Check-in, wird dem Mitglied ein Tagesticket in Höhe von 15 Euro nachberechnet.
9. Haftung
9.1 Die Nutzung der Einrichtungen, einschließlich der Sauna und der Fitnessgeräte, erfolgt auf eigene Gefahr.
9.2 Das Sportzentrum haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
9.3 Für den Verlust von Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.
10. Datenschutz
10.1 Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.
10.2 Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
11. Besondere Regelungen für Schweizer Kunden
11.1 Zahlungen können nur per Karte oder Überweisung erfolgen.
11.2 Mitgliedschaften für Schweizer Kunden werden in den Varianten 3, 6, 12 oder 24 Monate angeboten. Die Zahlung erfolgt direkt bei Vertragsabschluss oder die Rechnung muss innerhalb von 7 Tagen überwiesen werden.
12. Videoüberwachung
12.1 Zum Schutz von Mitgliedern, Mitarbeitenden und Einrichtungen erfolgt eine Videoüberwachung auf der Trainingsfläche, im Eingangs- und Aufenthaltsbereich des Studios. Umkleiden und Saunen sind davon ausgenommen.
12.2 Die Aufzeichnungen werden ausschließlich zu Sicherheitszwecken genutzt und nach 72 Stunden gelöscht, sofern kein sicherheitsrelevanter Vorfall vorliegt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Leistungsdiagnosen, Personal-Training und Zusatzleistungen
14.1 Zusatzleistungen wie Leistungsdiagnosen, Kraft- und Fitnesstests, EMS-Training oder Personal-Training (im Folgenden „Leistungsanalysen“) erfolgen auf eigene Verantwortung des Mitglieds.
14.2 Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Vorerkrankungen sollten vor der Teilnahme ärztlichen Rat einholen.
14.3 Die Ergebnisse der Leistungsanalysen dienen ausschließlich zur Trainingsplanung, Fortschrittskontrolle und internen Analyse. Es handelt sich nicht um medizinische Diagnosen oder Therapien.
14.4 Das ALVEA Sportzentrum übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Verletzungen, die im Zusammenhang mit den Leistungsanalysen auftreten, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
14.5 Für kostenpflichtige Zusatzleistungen gilt:
Die Zahlung ist vor der Durchführung fällig.
Eine Stornierung oder Verschiebung ist nur nach vorheriger Absprache und Bestätigung durch das Studio möglich.
14.6 Mit der Unterzeichnung dieser AGB erklärt das Mitglied sein schriftliches Einverständnis zur Durchführung, Speicherung und Nutzung der Ergebnisse der Leistungsanalysen gemäß der Datenschutzerklärung des Studios. Die Daten werden ausschließlich für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern nicht gesetzlich erforderlich.

Kontakt

Alvea Sportzentrum
Fitnessfabrik Weil am Rhein
Basler Straße 45, 79576 Weil am Rhein
Telefon: 07621 74638
E-Mail: info@fitnessfabrikweil.de